On-Demand Webinar

Datenverarbeitung unter dem US CLOUD Act

Schrems II, Privacy Shield und CLOUD Act: Dürfen IT-Dienstleister und Cloud-Anbieter in den USA noch beauftragt werden?

Fast zeitgleich mit der DSGVO ist in der USA im Jahr 2018 der Claryfying Lawful Overseas Use of Data Act – kurz: CLOUD Act – in Kraft getreten. Dieser ermöglicht US-Behörden auch dann Zugriff auf Daten, wenn diese in Europa gespeichert werden.

Der CLOUD Act wirft bei europäischen Verantwortlichen, die US-Unternehmen beauftragen wollen, deshalb immer wieder neue Fragen auf. Die wichtigsten Fragen wird unser Webinar für Sie beantworten und dabei unter anderem für die folgenden Fragen Lösungsansätze aufzeigen:

Agenda
  • Was ist der US CLOUD Act und was bedeutet er für meine Daten?
  • Was schreibt die DSGVO für Drittlandtransfers vor und warum steht das im direkten Widerspruch zum CLOUD Act?
  • Warum können meine Daten auch dann betroffen sein, wenn mein Unternehmen keinen Sitz in den USA hat?
  • Ist eine rechtskonforme Datenübermittlung in die USA nach Schrems II überhaupt noch möglich?
  • Welche Rolle spielen dabei die Standarddatenschutzklauseln (SCC)?
  • Was machen eigentlich die großen US-Unternehmen wie Microsoft und Google, um die Daten meines Unternehmens zu schützen?
  • Warum bieten Cloud-Anbieter mit Sitz und Rechenzentren in Deutschland mehr Sicherheit?
  • Was ist bei der Auswahl von Cloud-Anbietern und IT-Dienstleistern zu beachten?

Unser Referent ist Fachanwalt für IT-Recht und Datenschutzauditor. Im Anschluss an den Vortrag haben uns von den Teilnehmern sehr viele Fragen erreicht. In Zusammenarbeit mit Herrn Dr. Wulf wurden diese aufbereitet und beantwortet. Sollten Sie nach der Anmeldung zum Webinar On Demand Interesse an diesem Dokument haben, wenden Sie sich gerne an news@ionos.com.

Dr. Hans Markus Wulf

Rechtsanwalt und Partner bei Heuking Kühn Lüer Wojtek

Dr. Hans Markus Wulf ist seit 20 Jahren spezialisiert auf das IT- und Datenschutzrecht, war im September 2007 einer der ersten deutschen Fachanwälte für IT-Recht und ist seit 2017 Datenschutzauditor (TÜV) nach EU-DSGVO. Dr. Wulf berät mittelständische Unternehmen und Konzerne bei der Umsetzung von Technologieprojekten, im Bereich der Datenschutz-Compliance, zur Durchsetzung von IP- und Know-How-Schutz, bei Rechtsfragen der IT-Sicherheit und im Rahmen lizenzrechtlicher Fragen zum Einsatz von Enterprise-Software.

dr hans markus wulf